Willkommen in unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei steht für kompetente Beratung und Hilfestellung in nahezu sämtlichen Bereichen des Zivilrechts und des Strafrechts. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Immobilienrechts (insbes. Miet- u. WEG-Recht sowie Bau- und Architektenrecht), Arbeitsrecht und Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht, und auch Strafrecht allgemein. Wir vertreten Sie umfassend, kompetent und individuell.
Soweit zur wohl typischen Anwaltswerbung. Wir bieten darüber hinaus im Rahmen unserer Kanzlei, bestehend aus zwei hauptberuflichen Berufsträgern, die persönliche Betreuung Ihres Mandats „von der Wiege bis zur Bahre“, d. h. von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung wird durch eine erfahrene Rechtsanwaltsfachange-stellte durchgeführt, die schwerpunktmäßig seit Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreibt.
Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts führen wir auf Wunsch Personalschulungen bei Hausverwaltungen durch. Zudem informieren wir unsere Mandanten im Rahmen eines Rundbriefes über neue Gesetze und Rechtsprechung in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten.
Pressemitteilungen BGH
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Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen III ZR 56/25 (Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Verweigerung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in Rehaklinik?)
Pressemitteilung 027/2026 vom 05.02.2026
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Revisionshauptverhandlung am 25. Februar 2026, 9:30 Uhr, in der Strafsache 2 StR 554/25 (Verurteilung eines früheren Referatsleiters beim Thüringer Oberlandesgericht wegen Untreue und Vorteilsannahme)
Pressemitteilung 028/2026 vom 05.02.2026
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Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 289/25 (Videoüberwachung in der Wohnküche)
Pressemitteilung 029/2026 vom 05.02.2026
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Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Jurgeleit verstorben
Pressemitteilung 026/2026 vom 03.02.2026
Informationen Mietrecht
05. Februar 2026
Das Rechtsmagazin LTO bietet Ihnen täglich aktuelle Rechtsnews, juristische Hintergründe, Tipps für Jurastudium, Job und Karriere und Services für Juristen.-
BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf: Münchner Familien-GbR darf erst in zehn Jahren kündigen
Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.
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Klimaklage / Politiker-Beleidigung / Gil Ofarim / AGG: "Klimaschutz kann man jetzt einklagen"
Was bringt das Klimaschutz-Urteil des BVerwG? Warum ist Politiker-Beleidigung strafbar und macht sie vielleicht doch Sinn? Was bedeutet Gil Ofarims vielsagendes Schweigen im Dschungelcamp? Das und mehr in Folge 51 der LTO-Rechtslage:
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BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Auch Makler haften für Diskriminierung bei der Wohnungssuche
Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.