Willkommen in unserer Kanzlei
Unsere Kanzlei steht für kompetente Beratung und Hilfestellung in nahezu sämtlichen Bereichen des Zivilrechts und des Strafrechts. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich des Immobilienrechts (insbes. Miet- u. WEG-Recht sowie Bau- und Architektenrecht), Arbeitsrecht und Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht, und auch Strafrecht allgemein. Wir vertreten Sie umfassend, kompetent und individuell.
Soweit zur wohl typischen Anwaltswerbung. Wir bieten darüber hinaus im Rahmen unserer Kanzlei, bestehend aus zwei hauptberuflichen Berufsträgern, die persönliche Betreuung Ihres Mandats „von der Wiege bis zur Bahre“, d. h. von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckung wird durch eine erfahrene Rechtsanwaltsfachange-stellte durchgeführt, die schwerpunktmäßig seit Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betreibt.
Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts führen wir auf Wunsch Personalschulungen bei Hausverwaltungen durch. Zudem informieren wir unsere Mandanten im Rahmen eines Rundbriefes über neue Gesetze und Rechtsprechung in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten.
Pressemitteilungen BGH
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Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen I ZR 123/25 (Rückkehrpflicht für Mietwagen)
Pressemitteilung 031/2026 vom 12.02.2026
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Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen rechtskräftig
Pressemitteilung 032/2026 vom 12.02.2026
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Verhandlungstermin am 23. April 2026 um 11:00 Uhr in Sachen I ZR 289/25 (Videoüberwachung in der Wohnküche)
Pressemitteilung 029/2026 vom 05.02.2026
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Verhandlungstermin am 26. Februar 2026 um 10:00 Uhr in Sachen III ZR 56/25 (Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wegen Verweigerung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in Rehaklinik?)
Pressemitteilung 027/2026 vom 05.02.2026
Informationen Mietrecht
12. Februar 2026
Das Rechtsmagazin LTO bietet Ihnen täglich aktuelle Rechtsnews, juristische Hintergründe, Tipps für Jurastudium, Job und Karriere und Services für Juristen.-
LG Bochum zu Grundsatzdebatte: Darf eine eGbR wegen Eigenbedarfs kündigen?
Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.
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Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung: Justizministerium plant große Reform im Mietrecht
Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.
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BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf: Münchner Familien-GbR darf erst in zehn Jahren kündigen
Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.